
Kinderschutzkonzept – weil das Wohl der Kinder an erster Stelle steht
Der Begriff „Kinderschutz“ bezieht sich auf die rechtlichen Regelungen und Vorschriften im Hinblick auf den Schutzauftrag staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen bei Kindeswohlgefährdung.
Schule hat durch ihren umfassenden Zugang zu jungen Menschen und ihren Familien einen besonderen Schutzauftrag gegenüber den ihr anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Dieser basiert auf § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, dem Bundeskinderschutzgesetz und dem Schulgesetz NRW. § 42 Abs. 6 SchulG NRW betont:
„Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“
Das Ministerium für Schule und Bildung als oberste Schulaufsicht steht gemeinsam mit den Schulaufsichten in den Regierungsbezirken und den Kommunen sowie mit unseren Schulen für ein gutes, verlässliches und belastbares Krisenmanagement ein. Insbesondere hat hierzu unser Notfallordner für die Schulen in Nordrhein-Westfalen – Hinsehen und Handeln – beigetragen.
Gemeinsam mit dem Krisenpräventionshandbuch ist er ein verlässliches Instrument, das Schulen gut vorbereitet, um Krisen gemeinsam mit dem Schulischen Krisenmanagement zu bewältigen. Zudem sind verlässliche Melde- und Entscheidungswege vorgegeben, in denen das Wohl Ihrer Kinder stets Priorität hat. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, sich gegen jede Form von Gewalt zu stellen und auf schulische Krisen gut reagieren zu können.
