
Unsere Schulvereinbarung gegen Gewalt
Um an unserer Schule ein deutliches Zeichen gegen Gewalt zu setzen, werden Schülerinnen und Schüler, die grobe körperliche Gewalt ausüben, für den Rest des Tages durch die Schulleitung beurlaubt (§25 Abs. 7 SchulG NRW) und mit den zu erledigenden Schulaufgaben von den Sorgeberechtigten abgeholt. Am nächsten Schultag findet einm Gespräch mit der Klassenleitung und der Schulsozialarbeit statt, in dem gemeinsam besprochen wird, wie das Kind sich künftig angemessen verhalten kann, um den Schulfrieden nicht weiter zu stören. Erst danach ist die Teilnahme am Unterricht wieder möglich.
Ziel ist es, unseren Schülerinnen und Schülern deutlich zu machen, dass Gewalt kein Mittel zur Konfliktlösung ist und Konsequenzen nach sich zieht. Wir wollen eine gewaltfreie Schule, in der angstfreies Lernen möglich ist!
Als Schülerin / Schüler verpflichtet sich:
- niemanden zu schlagen oder auf andere Weise Gewalt gegenüber Mitschülerinnen und Mitschülern,
- Lehrerinnen und Lehrern, Mitarbeitenden der Schule oder Gegenständen auszuüben,
- sofort eine Lehrkraft oder einen Mitarbeitenden zu informieren, wenn man Gewalt beobachtet.
Als Sorgeberechtigte/r erklärt man:
- dass man mit dieser Vereinbarung an der Realschule Bretzelnweg Düren einverstanden ist,
- dass man erreichbar ist, falls das Kind wegen Gewalt nach Hause geschickt werden muss.
Als Lehrkraft / Mitarbeitende:
- dulden wir keine körperliche und verbale Gewalt an unserer Schule,
- informieren wir die Sorgeberechtigten über den Vorfall und den Unterrichtsausschluss mit konkreten Angaben.
